digiprimo GmbH & Co.KG

Anbietervertrag

zwischen
digiprimo GmbH & Co.KG, Postfach 103305, 69023 Heidelberg, Deutschland
und

(Anbieter)___________________________________________________

über die Verwertung und Verbreitung von digitalen und analogen Inhalten (Media Assets).

§ 1 Vertragszweck

Mit dem vorliegenden Vertrag bezwecken digiprimo und der Anbieter, digiprimo einemarktorientierte Verwertung und Verbreitung des durch den Anbieter überlassenen Materials zu ermöglichen. Die Verwertung bzw. Verbreitung soll sämtliche derzeit bekannten Nutzungsformen (insbesondere Print, Reproduktion/Abzug, Dia, Scan, digitalisiertes Bild, CD-Rom, DVD, online, Datenbank, Vortrag, Vorführung, Ausstellung, Funksendung) beinhalten.
digiprimo bietet für die Verwaltung, Verwertung und den Vertrieb eine Internet Plattform mit einem Media Asset Management System an und tritt im Markt als Agentur und Verlag auf. Assets können im Internet zusätzlich als elektronische Publikationen angeboten werden.

§ 2 Registrierung als Anbieter und Überlassung des Materials

Nach Vertragsabschluss und Registrierung teilt digiprimo dem Anbieter einen Katalog zu. Nach der Freischaltung kann der Anbieter sein Material hochladen und bearbeiten. Der Anbieter stellt digiprimo das Material zu dem unter § 1 genannten Zweck zur Verfügung. Soweit dies auf elektronischem Wege geschieht ist alternativ die Übermittlung per Datenträger(DVD) / e-Mail / FTP möglich. Bitte beachten Sie die technischen Hinweise für Bildmanagement, insbesondere: Qualitätsanforderungen an Anbieter von digitalem Bildmaterial, Speicherformat, Formatgrößen, Auflösung, Komprimierung, IPTC-Textdaten, Verschlagwortung und Betextung ("Upload Manual").

§ 3 Einstellung in die Mediendatenbank und elektronisches Publizieren mit DOI

digiprimo verpflichtet sich, das überlassene Material in seiner öffentlichen Mediendatenbank einzustellen und die Erhaltung der Verknüpfung von Text- und Bildmaterial im Falle der Datenübermittlung sicherzustellen. Der Anbieter trägt die Verantwortung für die richtige Betextung und Verschlagwortung seines Angebots. digiprimo bietet dazu ein Katalogtool mit ausführlichen Erfassungshilfen an.
digiprimo behält sich vor, das Material vor der Freigabe auf Qualität und Inhalt zu prüfen. Der Anbieter kann für jedes Asset festlegen, ob es zusätzlich als elektronische Publikation angeboten werden soll. digiprimo vergibt dann Digital Object Identifiers (DOIs) und meldet die elektronischen Publikationen mit den entsprechenden Metadaten in einem zentralen Internetregister an. Mit Hilfe des DOI kann die Publikation dauerhaft und unabhängig von URL im Internet identifiziert und referenziert (Links) werden. Diese Aktivität beinhaltet auch die Aufbereitung und Weitergabe für Langzeitarchivierung an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main.

§ 4 Befugnis zur Weiterübertragung

Der Anbieter überträgt digiprimo das Recht, Dritten im In- und Ausland Nutzungsrechte an dem Material zur nicht ausschließlichen, räumlich, zeitlich und gegenständlich unbeschränkten/beschränkten Nutzung einzuräumen. Im Einzelnen werden folgende Rechte weiter übertragen: für die Verwertung in körperlicher Form das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht, für die Verwertung in unkörperlicher Form das Vortragsrecht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild/Tonträger und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen. Dazu überträgt der Anbieter digiprimo auch das Recht, Reproduktionen/Abzüge anzufertigen und zu verkaufen.

§ 5 Abrechnung: Bearbeitungsgebühr und Honorar

Für das Einstellen von digitalen Inhalten bietet digiprimo dem Anbieter zwei Abrechnungsmodelle
an:
5.1. Eine Bearbeitungsgebühr pro Asset nach dem aktuellen Leistungskatalog (Anhang) plus
Honorarvereinbarung von 80/20.
5.2. Eine Honorarvereinbarung von 50/50 ohne Bearbeitungsgebühr
digiprimo hat das Recht, Nutzungsrechte an dem Bildmaterial in freier Entscheidung nach eigenen Preisrichtlinien bzw. bei Fotos auch aufgrund der aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto - Marketing (MFM) im BVPA anzubieten. Jede Nutzung ist honorarpflichtig. Die so erzielten Honorare werden zwischen Anbieter und digiprimo nach den Maßgaben der Honorarvereinbarung geteilt. Für das elektronische Publizieren berechnet digiprimo eine Gebühr nach dem aktuellen Dienstleistungskatalog (Ihr Anbieter-Paket). Abrechnungen erfolgen frühestens in dem einem Zahlungseingang folgenden Monat. Belegexemplare werden mitgeliefert, soweit diese zur Verfügung stehen. Ist der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig, so erhält er auf seinen Anteil am Inlandsumsatz die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich vergütet.

§ 6 Anerkennung der Urheberschaft

Der Anbieter (Urheber) ermächtigt digiprimo, seinen Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG geltend zu machen und eventuelle Schadenersatzansprüche durchzusetzen, soweit dies zweckmäßig erscheint. Die hieraus etwa erzielten Erlöse werden gemäß §5 abgerechnet.

§ 7 Zusicherung und Haftung

Der Anbieter versichert, dass er über das digiprimo überlassene Material frei verfügen darf, dass es frei von Rechten Dritter ist und dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, ohne dass hierfür irgendwelche Vergütungen zu leisten sind. Dies gilt auch für Verwendung in der Werbung. Soweit ein Urheberrecht am abgebildeten Objekt besteht, obliegt dem Anbieter die Einholung der Nutzungsgenehmigung beim Rechteinhaber bzw. einer diesen vertretenden Verwertungsgesellschaft sowie die entsprechende Kennzeichnung im Rechtevermerk der Materials. Jedes Asset kann für diesen Zweck individuell gekennzeichnet werden. Sollte digiprimo von dritter Seite wegen Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, so stellt der Anbieter digilibri von allen Haupt- und Nebenverpflichtungen frei. digiprimo macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen.

§ 8 Gesetzes- und Rechtsverstöße, Vertragsverletzung

Anbietern ist es strikt untersagt, Material in die Datenbank einzustellen, das gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstößt. Service Provider und Kreditkarteninstitute haben digiprimo strenge Regularien auferlegt. Diesen Regularien unterwirft sich auch der Anbieter in vollem Umfang und stellt digiprimo unverzüglich von allen anfallenden Strafgebühren und damit verbundenen Kosten voll umfänglich frei.

§ 9 Veränderungen von Bildmaterial

Wenn der Anbieter im Einzelfall nichts anderes bestimmt, ist dieser damit einverstanden, daß seine Bilder auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Ausschnitten, Montagen, Collagen, fototechnisch verfremdet, coloriert oder schwarzweiß.

§ 10 Sorgfaltspflicht

digiprimo behandelt das zur Verwertung und zum Vertrieb übernommene Material mit der größtmöglichen Sorgfalt, haftet jedoch nicht für den Verlust oder die Beschädigung.

§ 11 VG Bild-Kunst

digiprimo darf alle für eine rationelle Abrechnung notwendigen Daten des Anbieters (Urhebernummer, Anschrift, Konto-Nr. und dergleichen) bei der VG Bild-Kunst erfragen und sich auch der administrativen Hilfe dieser Gesellschaft bedienen, falls dies zweckmäßig sein sollte. Der Anbieter ist damit einverstanden, dass die Ausschüttungen aus diesen Nebenrechten nach Regeln vorgenommen werden, die vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive und der VG Bild-Kunst gemeinsam gebilligt werden.

§ 12 Datensicherheit- und Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Registrierung, für die Verwertung, den Vertrieb und die Abrechnung wird der Anbieter aufgefordert, seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu geben und der Datenschutzerklärung von digiprimo zuzustimmen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogener Daten durch digiprimo erfolgt ausschließlich mit dem Ziel, den Anbietern ein nutzerfreundliches, effizientes, kundenbezogenes und sicheres Angebot zur Verfügung zu stellen. Um dies zu erreichen, setzt digilibri auch sog. Cookies ein. Personenbezogene Daten werden von digiprimo nicht verkauft und nicht aus anderen wirtschaftlichen Gründen an Dritte weitergegeben.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jedoch von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Solch ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Fall der Liquidation der jeweils anderen Partei und bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch die jeweils andere Partei. digiprimo wird von diesem Zeitpunkt an kein Material des Anbieters neu in Umlauf bringen. Sämtliche Werke, die Eigentum des Anbieters sind, werden nach Ablauf des Vertrages im Rahmen der laufenden Sortierarbeiten ausgesondert und zurückgegeben.
Duplikatdias und Scans, die Eigentum von digiprimo sind, werden dem Anbieter zum Selbstkostenpreis angeboten. Erwirbt er sie nicht, so dürfen sie von digiprimo bei Abrechnungspflicht weiterhin vertrieben werden. Sämtliche Erlöse aus Nebenrechten, die nach Vertragsende noch erzielt werden, sind von digiprimo abzurechnen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ihr digiprimo-Anbieter-Paket beinhaltet diesen Anbietervertrag, den Dienstleistungskatalog, das Upload-Manual und die AGB.

digiprimo-Anbietervertrag

Bitte diesen Vertrag 2x ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben an digiprimo schicken:

digiprimo GmbH & Co. KG
Postfach 103305
69023 Heidelberg
Deutschland

oder per Fax an: +49 (0)6221 167355

Name:
Firma/Organisation:
Adresse:
PLZ und Stadt:
Land:

Datum:

e-Mail Adresse:
Tel.:
FAX:

Für den Teilnehmer:

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Bei Firmen/Körperschaften
bitte zusätzlich Firmenstempel,
StNr., UST-IdNr.:

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Auszahlungskonto:

Konto-Nr. ____________________

Für digiprimo GmbH & Co.KG:

Arnoud de Kemp

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Ingrid Maria Spakler

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Heidelberg, _______________

Unterschriften:

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Bankverbindung:

BLZ: ________________________


SWIFT: ______________________


Für Verlage und Buchhandlungen
in Deutschland:

BAG-Nr.:______________________

(Stadt) ______________________, (Datum)______________________


Unterschriften:

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